Fährinformationen:
Normal sejlads.

Abfahrten von Faaborg
Abf.NachAnk.
06:05Søby07:05
08:45Søby09:45
11:35Søby12:35
14:10Søby15:10
16:40Søby17:40
Abfahrten von Svendborg
Abf.NachAnk.
07:15Ærøskøbing08:30
10:15Ærøskøbing11:30
13:15Ærøskøbing14:30
16:15Ærøskøbing17:30
19:15Ærøskøbing20:30
22:30Ærøskøbing23:45
Abfahrten von Rudkøbing
Abf.NachAnk.
07:00Marstal08:00
09:35Marstal10:35
12:10Marstal13:10
15:05Marstal16:05
17:35Marstal18:35
Abfahrten von Fynshav
Abf.NachAnk.
07:20Søby08:30
10:20Søby11:30
13:20Søby14:30
16:20Søby17:30





 
Beförderungsbedingngen

Allgemein
Vorliegende allgemeine Transportbestimmungen gelten für alle Transportabsprachen mit der Rederei, egal ob sie schriftlich gemacht wurden oder nicht.

Die Beförderung von Passagieren und Reisegut, hierunter auch Motorfahrzeugen, werden im Einklang mit diesen Bestimmungen und den Bestimmungen von Haftung und Erstattung im Bezug auf das geltende Seerecht, besonders in Bezug auf Paragraph 401-431 vorgenommen.

Reisende sind verpflichtet sich an die Anweisungen des Kapitäns und Fährpersonals zu halten.
Reisende können abgewiesen werden, wenn:
-offensichtlich ist, dass sie Mitreisende belästigen
-sie ein Sicherheitsrisiko für andere Passagiere darstellen
 Bei Beschädigungen  von Redereiinventar oder Eigentum anderer wird die betreffende Person haftbar gemacht .

Rauchen und offenes Feuer drinnen und auf dem Wagendeck ist verboten. Der Aufenthalt auf dem Wagendeck während der Fahrt ist verboten.
Ohne Erlaubnis der Rederei  ist es Reisenden verboten,  Waren zum Kauf anzubieten, Drucksachen zu verteilen Versammlungen oder ähnliches abzuhalten.
Dies gilt auf den Fähren und an Land auf Redereigelände.

Fahrkarten und Platzreservierung
Gültige Fahrkarten auf Verlangen vorzuzeigen
Die Rederei setzt Preise und Erstattungsbestimmungen, sowie eventuelle Sonderbedingungen für die einzelnen Überfahrten fest.

Motorfahrzeuge mit Platzreservierung sollten spätestens die Zeit früher, die von der Rederei im Fahrplan angegebenen ist, an der Fähre sein, sonst verfällt die Reservierung.

Polizei, Ambulanz und Leichenwagen haben zu jeder Zeit das Recht auf der Fähre mitgenommen zu werden.

Haftungsbegrenzung
Die Rederei beschränkt ihre Haftung auf die,  mit dem Seerecht übereinstimmenden, zu der Zeit  geltenden Gesetze, besonders Paragraph 274-289. Die Rederei haftet nicht für Verluste direkt oder indirekt, hierunter Verlust von Einnahmen, über die, vom Seerecht oder andere Gesetzen hinausgehenden Vorschriften.

Für Schäden an Personen, Motorfahrzeugen, Reisegepäck oder anderen Dingen innerhalb der Zeit des Anbord- und Vonbordenfahrens/gehens haftet die Reederei selbst dann nicht, wenn diese durch einen Fehler oder Versäumnis der Reederei oder einer dessen verantwortliche entstanden sind.

Die von der Reederei angegebenen Abfahrts- und Ankunftszeiten, egal auf welche Art und Weise, sind nicht als ungefähre Zeiten anzusehen und nicht als garantierte. Verspätungen oder Ausfälle von Überfahrten geben somit kein Recht auf  Erstattung.

Die Reederei ist nicht für Unregelmäßigkeiten im Fährverkehr verantwortlich, hierunter Force Majore, Wasser- und Wetterbedingungen.

Die Reederei ist zu keiner Zeit verantwortlich für Schäden, die als Folge von Verspätungen entstehen, hierunter verpasste Reiseverbindungen, geänderte Fahrpläne und Hotelaufenthalte.

Die Reederei übernimmt keine Haftung für Reisegepäck, hierunter Handreisegepäck und andere Sachen, an Bord des Schiffes oder der Umgebung der Terminals, z. b. bei Verlust dieser.

Sichern und Verstauung
Das Anbord- und Vonbordfahren geschieht in Zusammenarbeit mit dem Fährepersonal und soll unter besonderen Vorsicht von des Fahrers Seite aus geschehen.

Die Reederei ist nicht verantwortlich für Schäden oder Verlust, die entstehen aus:
- Übersehende Gefahrenhinweise oder Schilder
- falsch verstandene Anweisungen des Personals oder ähnlichem

Für Schäden an Fahrzeugen , die tiefer gelegt , umgebaut oder schwer beladen sind, ist die Reederei nicht haftbar zu machen.
Spezialausrüstung, die beschädigt wird , hierunter auch Reisegepäck, angebracht am oder auf dem  Auto, während das Auto in Bewegung ist, werden nicht erstattet.

Die Reederei ist nicht verantwortlich für Schäden an Fahrzeugen, die entstehen durch eventuelle Berührungen, Zusammenstoß Umstürze  oder ähnliches.
Solche Schäden müssen zwischen den  Besitzern des Fahrzeuges geregelt werden.

Der Transport von gefährlichen Gütern muß stets vor der Fahrt angemeldet werden und die entsprechenden Dokumente sollen vor Fahrtantritt vorhanden sein. Verstauung und Kennzeichnung soll nach Vorschrift vorgenommen sein. Die Reederei behält sich vor, die Ladung auf die Richtigkeit, in Bezug auf die in den Papieren deklarierten Güter zu kontrollieren und kann bei  Abweichung oder Unrichtigkeiten einen Transport verweigern.

Zweirädrige Fahrzeuge
Verantwortliche Vertäuung von Zweirädrigen Fahrzeugen obliegt alleine dem Besitzer, egal ob die Besatzung  eine Vertäuung anweist oder nicht. Es obliegt dem Besitzer sich zu vergewissern, daß sein Fahrzeug dem  allgemein zu  erwartenden Seegang standhält. Eine eventuelle Hilfe von Besatzungsseite beim Vertäuen des Fahrzeuges, führt keine Haftung mit sich oder Garantie,  daß die Vertäuung hinreichend ist.
Schäden an zweirädrigen Fahrzeugen, durch Sturz unter Fahrt, Ab- Anlauf des Hafens, werden nur übernommen, falls diese durch Schuld oder Versäumnis von Seiten der Reederei entstanden sind.

Warentransport
Waren oder Fahrzeuge, die vor oder Überfahrt am Terminal abgestellt werden, stehen dort in eigener (Fahrzeughalter) Verantwortung. Die Überfahrt wird so schnell wie möglich vorgenommen, so wie es der Platz zulässt. Das Transportieren/ Fahren von Reisegut und Fahrzeugen an und von Bord von Seiten der Besatzung,  geschieht auf Gefahr und Verantwortung des Fahrzeugbesitzers.

Schadensmeldung
Schäden an Personen, Reisegut oder Fahrzeugen , sowie Reklamationen müssen beim Wachhabenden Offizier angemeldet werden. Ein Schadensrapport wird in doppelter Ausführung ausgefüllt. Eventueller Erstattungsansprüche gegen die Reederei müssen schriftlich eingereicht werden.

Cafeteria und Kiosk
Es ist verboten alkoholhaltige Getränke an Betrunkene und Personen unter 18 Jahre auszuschenken.

Haustiere
Hunde sollen an einer kurzen Leine geführt werden, andere Tiere sollen in einem Käfig oder entsprechenden Behältnissen transportiert werden.
Die Tiere sollen andere Passagiere nicht stören.
Es ist erlaubt diese Tiere während der Überfahrt im Auto zu lassen, es wird aber darauf aufmerksam gemacht, daß es während der Überfahrt verboten ist, das Wagendeck aufzusuchen. Allerdings kann nach Absprache mit dem Fahrpersonal die Erlaubnis gegeben werden kurz nach dem Tier im Auto zu schauen.


 
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